Wird ein Bauträger insolvent, bevor eine Wohnanlage fertiggestellt ist, bleiben die Erwerber als werdende Eigentümer mit einem unfertigen Gebäude zurück. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt diesen Fall nicht ausdrücklich, es geht von einem bereits fertiggestellten Gebäude aus. Der Bundesgerichtshof hat am 27. Februar 2026 eine seit Jahrzehnten offene Streitfrage dazu entschieden:...
