Haben Sie einen VOB/B-Vertrag geschlossen, gilt für die Selbstvornahme eine eigene Regelung mit eigenen Besonderheiten: § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B. Bessert Ihr Auftragnehmer einen Mangel trotz gesetzter Frist nicht nach, dürfen Sie ihn selbst beseitigen lassen und die Kosten erstattet verlangen – mit einem Unterschied zum BGB-Vertrag,...
