25. August 2026
Ordnet der Besteller eine Änderung des Bauvertrags nach § 650b BGB an, hat der Unternehmer Anspruch auf Anpassung der Vergütung. Wie sich diese Mehrvergütung berechnet, regelt § 650c BGB – und zwar nach einer völlig anderen Methode als beim VOB/B-Vertrag. Wer beide Systeme verwechselt, kalkuliert seinen Nachtrag falsch. Was...