25. August 2026
Die ZTV M (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Markierungen) staffeln die Mängelansprüche bei Fahrbahnmarkierungen je nach System zwischen einem und vier Jahren – teils sogar kürzer. Was auf den ersten Blick wie eine reine technische Regelung wirkt, wirft eine rechtlich anspruchsvolle Frage auf: Ist eine Fahrbahnmarkierung überhaupt ein „Bauwerk“ im...