Eine Auftragsänderung bei einem laufenden Bauauftrag ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, ohne dafür ein komplett neues Vergabeverfahren durchzuführen – zum Beispiel bei zusätzlichen Leistungen oder unvorhersehbaren Umständen. Diese Möglichkeit gilt aber ausdrücklich nur „während der Vertragslaufzeit“. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, wann diese Laufzeit endet. Die Antwort hat...