Die VOB/A-Unterschwellenvergabe betrifft die meisten öffentlichen Bauaufträge in Deutschland: Sie liegen unterhalb der EU-Schwellenwerte – und werden nicht nach dem europaweiten Vergaberecht des GWB, sondern nach der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A) vergeben. Zum 1. Januar 2026 hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)...