Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht — für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und Auftraggeber

Ein abgelehnter Nachtrag, eine verweigerte Abnahme, eine Schlussrechnung, die nicht bezahlt wird. Im Baurecht geht es fast immer um Geld, das jemandem zusteht oder gerade abhandenkommt. Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht und vertrete sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber und Architekten, außergerichtlich und vor Gericht. Durch meine frühere praktische Tätigkeit in der Fahrbahnmarkierung und Verkehrssicherung kenne ich die Baustelle auch aus eigener Anschauung, nicht nur aus der Akte. Ich arbeite digital und deutschlandweit, mit einem Schwerpunkt im Südharz.

Schildern Sie mir Ihren Fall, ich melde mich zurück. Rufen Sie mich an oder buchen Sie sich direkt einen Termin.

Typische Fälle, in denen ich eingeschaltet werde

Diese sechs Situationen führen in meiner Praxis am häufigsten zu einem Mandat. Jede ist im verlinkten Artikel ausführlich erklärt.

Nachtrag abgelehnt

Sie haben eine Zusatz- oder Änderungsleistung erbracht, der Auftraggeber zahlt dafür aber nicht. Meist streiten die Parteien darüber, ob die Leistung rechtzeitig angekündigt wurde und ob sie überhaupt über den ursprünglichen Vertrag hinausgeht.
→ Mehr dazu: Nachtrag nach VOB/B

Bauzeit gestört

Fehlende Vorleistungen, verspätete Pläne oder gesperrte Arbeitsbereiche bringen Ihren Bauablauf durcheinander. Ohne eine rechtzeitige, korrekt formulierte Behinderungsanzeige verlieren Sie Ansprüche auf Fristverlängerung und Schadensersatz, bevor der Streit überhaupt beginnt.
→ Mehr dazu: Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B

Abnahme verweigert

Die Leistung ist fertig, der Auftraggeber nimmt sie trotzdem nicht ab, oft unter Berufung auf angeblich wesentliche Mängel. Ob die Verweigerung berechtigt ist, entscheidet direkt über die Fälligkeit Ihrer Vergütung.
→ Mehr dazu: Abnahme im Bauvertrag

Schlussrechnung nicht bezahlt

Die Baustelle ist fertig, die Schlussrechnung gestellt, und trotzdem fließt kein Geld. Oder der Auftraggeber zahlt, aber offene Nachtragsforderungen drohen durch eine vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung verlorenzugehen.
→ Mehr dazu: Schlussrechnung nach VOB/B

Mängelrüge erhalten

Der Auftraggeber zeigt Ihnen einen Mangel an und fordert Nachbesserung. Nicht jede Rüge ist formal wirksam, und nicht jeder gerügte Mangel ist tatsächlich einer. Ich prüfe beides, bevor Sie reagieren.
→ Mehr dazu: Mängel im Bauvertrag

Sicherheitseinbehalt zurückgehalten

Der Auftraggeber behält einen Teil Ihrer Vergütung als Sicherheit ein, zahlt sie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist aber nicht aus oder verweigert den Austausch gegen eine Bürgschaft. Hier geht es oft um gebundene Liquidität über Jahre.
→ Mehr dazu: Sicherheitseinbehalt im Bauvertrag

Erkennen Sie Ihren Fall in keiner dieser sechs Situationen genau wieder, melden Sie sich trotzdem. Die meisten Streitigkeiten im Baurecht ähneln sich mehr, als es auf den ersten Blick scheint, und oft stecken mehrere der genannten Themen gleichzeitig in einem einzigen Bauvorhaben.

Für wen ich arbeite: Auftragnehmer, Auftraggeber und Architekten

Je nachdem, auf welcher Seite des Bauvertrags Sie stehen, sehen dieselben Streitpunkte ganz unterschiedlich aus.

Für Auftragnehmer: Ansprüche durchsetzen

Bauunternehmen und Handwerksbetriebe verlieren im Tagesgeschäft schnell den Überblick, wenn ein Auftraggeber eine Zusatzleistung nicht bezahlen will, eine Schlussrechnung ohne Begründung kürzt oder sich auf angebliche Mängel beruft, um die Zahlung hinauszuzögern. Ich prüfe, ob Ihr Anspruch besteht, setze ihn außergerichtlich durch und gehe notfalls vor Gericht, von der Behinderungsanzeige über die Nachtragsforderung bis zur Klage auf Restwerklohn. Dazu gehört auch die Abwehr unberechtigter Mängelrügen, wenn ein Auftraggeber versucht, sich auf diesem Weg von seiner Zahlungspflicht zu lösen. Gerade bei laufenden Projekten lohnt sich der frühe Griff zum Telefon, bevor eine Frist verstreicht, die sich später nicht mehr reparieren lässt.

Für Auftraggeber: Forderungen abwehren

Als Auftraggeber tragen Sie das umgekehrte Risiko: überhöhte Nachtragsforderungen, mangelhafte Ausführung, die Sie erst nach der Abnahme bemerken, oder ein Auftragnehmer, der eine Zahlung verlangt, obwohl die Leistung noch nicht fertig oder fehlerfrei ist. Ich prüfe Nachtragsankündigungen auf ihre Berechtigung, begleite Abnahmen vor Ort und setze Mängelansprüche durch, bis hin zur Selbstvornahme auf Kosten des Auftragnehmers. Das gilt für gewerbliche Bauherren ebenso wie für private Auftraggeber, die ihr Haus bauen oder sanieren lassen. Wichtig ist dabei immer der richtige Zeitpunkt. Wer zu früh oder ohne klare Begründung ablehnt, riskiert selbst in Verzug zu geraten.

Für Architekten: Honorar, Haftung und Urheberrecht

Architekten und Ingenieure stehen oft zwischen mehreren Fronten gleichzeitig. Es geht um eigene Honoraransprüche nach HOAI, um Haftungsfragen bei Planungs- oder Überwachungsfehlern, und seltener, aber heikel, um die Frage, ob und wie die eigene Planung urheberrechtlich geschützt ist. Ich kläre, ob für Ihren Vertrag noch die alten Mindestsätze gelten oder das Honorar seit 2021 frei verhandelbar ist, und unterstütze bei Nutzungsrechts- und Änderungsfragen, etwa wenn ein Bauherr die Planung ohne Sie fortführen will.
→ Mehr dazu: HOAI, Urheberrecht des Architekten

So läuft ein Mandat ab

So sieht der Ablauf in der Praxis aus.

  1. Erstkontakt. Sie schildern mir Ihren Fall, telefonisch oder im Online-Termin. Ich verschaffe mir einen ersten Überblick und sage Ihnen, welche Unterlagen ich als Nächstes brauche.
  2. Unterlagenprüfung mit Einschätzung. Ich werte Verträge, Schriftverkehr, Nachträge und Abnahmeprotokolle aus und ordne die Rechtslage für Sie ein, einschließlich der Fristen, die bereits laufen oder kurz vor dem Ablauf stehen.
  3. Außergerichtliche Durchsetzung. Ich setze Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite durch oder wehre unberechtigte Forderungen ab, mit Fristsetzung, Verhandlung und einem klaren Blick auf die nächsten Schritte.
  4. Klage oder selbstständiges Beweisverfahren. Kommt keine Einigung zustande, gehe ich gerichtlich vor. Droht ein Beweis verloren zu gehen, etwa weil ein Mangel sonst nicht mehr feststellbar wäre, sichere ich den Sachverhalt vorab in einem selbstständigen Beweisverfahren.

Qualifikation

Rechtsanwalt Sebastian Wolf, Bau- und Architektenrecht, Bad Sachsa

Diese Seite wurde von Rechtsanwalt Sebastian Wolf verfasst. Bau- und Architektenrecht ist der fachliche Hauptschwerpunkt meiner Kanzlei. Ich habe 2025 den theoretischen Teil der Fachanwaltsprüfung für Bau- und Architektenrecht abgeschlossen, die Bezeichnung „Fachanwalt“ darf ich erst nach Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer führen. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in dessen Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht).

Daneben bringe ich eine technische Seite mit, die in dieser Form selten ist. Vor der Kanzleigründung war ich mehrere Jahre Geschäftsführer der Deutschen Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e.V. und bin BASt-geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen. Im FGSV-Arbeitsausschuss „Straßenmarkierungen“ leite ich den Arbeitskreis 3.6.1 und bin stellvertretender Leiter des Arbeitskreises 3.6.2. Diese praktische und normative Erfahrung in der Baubranche bringe ich auch in Mandate ein, die nichts mit Fahrbahnmarkierung zu tun haben, weil ich Baustellenabläufe aus eigener Anschauung kenne, nicht nur aus der Akte.

Weitere Schwerpunkte meiner Kanzlei liegen auf Maklerrecht und auf Fahrbahnmarkierung und Verkehrssicherung. Mehr zu meinem Werdegang und meiner praktischen Erfahrung finden Sie auf meiner Vita-Seite.

Kosten und Abrechnung

Wie die Vergütung berechnet wird, hängt davon ab, wer Sie sind und worum es geht.

Verbraucher, etwa private Bauherren ohne eigenes Unternehmen, rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert Ihres Falls, ein frei verhandelbarer Stundensatz ist hier gesetzlich ausgeschlossen.

Für Unternehmen, von Bauunternehmen über Handwerksbetriebe bis zu Architekturbüros, vereinbare ich bei Einzelmandaten ein individuelles Stundenhonorar. Die genaue Höhe bespreche ich mit Ihnen, bevor das Mandat beginnt, damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen. Bei der Durchsetzung offener Forderungen aus Nachträgen oder Schlussrechnungen übernehme ich als Rechtsanwalt auch das komplette Forderungsmanagement bis zur Vollstreckung, anders als ein reiner Inkassodienstleister aus einer Hand.

Für Unternehmen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf, etwa über die gesamte Bauzeit eines größeren Projekts hinweg, biete ich Rahmenverträge auf Stundenbasis an. Darin ist auch die praktische Begleitung vor Ort enthalten, etwa bei Abnahmen auf der Baustelle, nicht nur die Bearbeitung am Schreibtisch. Ein Rahmenvertrag lohnt sich besonders, wenn immer wieder kleinere Fragen anfallen, von der Nachtragsprüfung bis zur Bürgschaftsformulierung, ohne dass dafür jedes Mal ein neues Einzelmandat aufgesetzt werden muss.

Welches Modell zu Ihrem Fall passt und was es kostet, kläre ich in jedem Fall im Erstgespräch, nicht erst nach Beauftragung. Dieses Erstgespräch ist bereits eine anwaltliche Leistung und entsprechend kostenpflichtig, keine unverbindliche Vorab-Auskunft. So wissen Sie von Anfang an, worauf Sie sich einlassen, bevor die eigentliche Bearbeitung beginnt.

Häufige Fragen

Sind Sie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?

Noch nicht. Ehrlich gesagt bin ich mit dem theoretischen Teil 2025 fertig geworden, aber die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ darf ich erst nach Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer führen, wenn auch die praktische Fallzahl nachgewiesen ist. Bis dahin bearbeite ich Baurechtsfälle mit derselben fachlichen Tiefe, nur ohne den Titel.

Was kostet eine rechtliche Prüfung meines Falls?

Das kommt auf Ihre Situation an. Verbraucher rechne ich nach RVG und Streitwert ab, mit Unternehmen vereinbare ich ein individuelles Stundenhonorar. Die konkrete Zahl nenne ich Ihnen im Erstgespräch, nachdem ich weiß, worum es geht. Dieses Erstgespräch ist bereits eine anwaltliche Leistung und kostenpflichtig, keine kostenlose Vorab-Auskunft.

Muss in meinem Vertrag die VOB/B vereinbart sein, damit Sie helfen können?

Nein. Viele meiner Fälle laufen über das allgemeine Bauvertragsrecht des BGB, ohne dass die VOB/B überhaupt einbezogen wurde. Ob und wie die VOB/B gilt, prüfe ich als einen der ersten Schritte, weil sie Fristen und Ansprüche gegenüber dem BGB teilweise deutlich verändert.

Vertreten Sie Auftragnehmer oder Auftraggeber?

Beide, nur nicht gleichzeitig in derselben Sache. Ob ich für Sie als Bauunternehmer, Handwerksbetrieb, Architekt oder als Auftraggeber tätig werde, hängt vom Einzelfall ab, nicht von einer grundsätzlichen Ausrichtung auf eine Seite.

Übernehmen Sie Mandate auch außerhalb von Bad Sachsa und dem Südharz?

Ja. Ich arbeite digital und deutschlandweit, mit einem Schwerpunkt in der Region Südharz. Viele Abstimmungen laufen telefonisch oder per Online-Termin, vor Ort bin ich etwa bei Abnahmen oder Ortsterminen.

Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren, und wann brauche ich das?

Ein gerichtliches Verfahren, in dem ein Sachverständiger einen Mangel oder Sachverhalt förmlich feststellt, bevor darüber im Hauptprozess gestritten wird. Sinnvoll vor allem, wenn Beweise sonst verloren gehen, etwa weil weitergebaut werden muss oder ein Mangel sich sonst nicht mehr nachweisen lässt. Ich begleite solche Verfahren für mehrere Mandanten bereits laufend.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ob Nachtrag, Mängelrüge, Schlussrechnung oder eine Frage zur Honorarabrechnung nach HOAI, schildern Sie mir Ihren Fall. Ich sage Ihnen, wie es weitergeht. Rufen Sie mich an oder buchen Sie sich direkt einen Termin.

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