Ausschreibung

Die Ausschreibung ist das Verfahren, mit dem ein Auftraggeber Bauleistungen beschreibt und Angebote von Bauunternehmen einholt. Wie detailliert das möglich ist, hängt vom Zeitpunkt der Vergabe ab: Je früher im Planungsprozess ausgeschrieben wird, desto weniger Detailtiefe steht zur Verfügung — bei sehr früher Vergabe muss der Auftragnehmer die Planung als Teil seiner Vertragsleistung erst bis zur Ausführungsreife fortentwickeln.

Die zwei Grundformen der Leistungsbeschreibung

  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV): setzt eine abgeschlossene Ausführungsplanung voraus. Hierarchisch gegliedert in Vergabeeinheit → Titel → Untertitel → Position, jede Position mit Leistungstext, Menge, Mengeneinheit und Preisfeldern für den Bieter.
  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale Leistungsbeschreibung): beschreibt Anforderungen und Ziele, ohne die Ausführung im Detail vorzugeben — geeignet, wenn die Planung noch nicht so weit fortgeschritten ist.

In der Praxis dominieren Mischformen zwischen beiden Polen.

Positionsarten im Leistungsverzeichnis

  • Ausführungsposition (Regelfall): wird mit Vertragsschluss ohne gesonderten Abruf geschuldet.
  • Grundposition mit zugehöriger Alternativ-/Wahlposition: für mehrere Ausführungsvarianten, der Auftraggeber wählt vor Vertragsschluss.
  • Zulageposition: Mehraufwand gegenüber der Grundposition, nur in Verbindung mit dieser.
  • Eventual-/Bedarfsposition: wird erst auf besondere Anordnung nach Vertragsschluss Bestandteil des Bau-Solls.

Wichtiger Hinweis für öffentliche Vergaben: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A sind Bedarfspositionen bei öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich unzulässig — sie dürfen insbesondere nicht dazu dienen, unzureichende Planungsgrundlagen zu heilen oder Qualitätsentscheidungen in die Zukunft zu verschieben.

Wie Bauleistungen vergeben werden

  • Fachlosvergabe: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 5 Abs. 2 VOB/A grundsätzlich gehalten, Bauleistungen nach Fachgebieten getrennt zu vergeben — ein Verzicht braucht wirtschaftliche oder technische Gründe.
  • Gewerkegruppenvergabe: Bündelung mehrerer Fachlose zu einem Paket — bei öffentlichen Auftraggebern nur mit zusätzlicher sachlicher Begründung zulässig, reine Kostensicherheit reicht nicht aus.
  • Generalunternehmervergabe (GU): Der Bauherr beauftragt einen Generalunternehmer mit der Ausführung (ggf. inklusive Teilen der Planung), der wiederum Subunternehmer koordiniert — der Auftraggeber erhält die Leistung „aus einer Hand“.

Fazit

Wie eine Bauleistung ausgeschrieben wird — mit Leistungsverzeichnis oder funktional, fachlosweise oder an einen Generalunternehmer — bestimmt maßgeblich, wie später über Nachträge und Vergütungsfragen gestritten wird. Wer die Grundlagen der Ausschreibung kennt, kann Leistungsbeschreibungen von Anfang an sauberer einordnen.

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