Verbraucherrecht: Ihre Rechte bei Abofallen, Widerruf und untergeschobenen Verträgen
Ein Vertrag, an den Sie sich nicht mehr erinnern, aktiv abgeschlossen zu haben. Ein Abo, das sich heimlich verlängert hat. Eine Kündigung, die einfach nicht durchkommt, egal wie oft Sie es versuchen. Oder ein Widerruf, den das Unternehmen nicht akzeptieren will. Als Verbraucher stehen Ihnen in solchen Fällen klare gesetzliche Rechte zu, auch wenn Unternehmen das in der Praxis gerne anders darstellen. Als Verbraucherrecht Anwalt unterstütze ich Sie dabei, diese Rechte gegenüber dem Unternehmen durchzusetzen, außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht.
Diese Seite richtet sich an Verbraucher. Wenn Sie als Unternehmen selbst rechtssichere Widerrufsbelehrungen, AGB oder Vertragsunterlagen erstellen lassen möchten, finden Sie die passende Leistung unter Vertragsgestaltung für Unternehmen.
Was die Leistung umfasst
- Prüfung und Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts. Bei Verträgen, die Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (online, telefonisch) abgeschlossen haben, steht Ihnen als Verbraucher in aller Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ich prüfe, ob dieses Recht in Ihrem Fall besteht, ob eine Ausnahme greift und ob die Frist noch läuft, gerade wenn das Unternehmen behauptet, es sei „schon zu spät“.
- Vorgehen bei Abofallen und untergeschobenen Verträgen. Ich prüfe, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, ob eine automatische Verlängerungsklausel wirksam vereinbart wurde und ob die Kündigung, die Sie erklärt haben oder erklären wollen, rechtlich greift.
- Reaktion auf Zahlungsaufforderungen und Mahnungen aus zweifelhaften Verträgen. Gerade bei Abofallen folgt auf eine bestrittene Forderung häufig eine Mahnung oder sogar ein Inkassoschreiben. Ich prüfe, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, und reagiere entsprechend gegenüber dem Unternehmen oder dem eingeschalteten Inkassodienstleister.
- Vertretung bei Weigerung des Unternehmens. Akzeptiert das Unternehmen Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung nicht oder verlangt es trotzdem Zahlung, setze ich Ihre Position außergerichtlich durch und vertrete Sie, wenn nötig, auch gerichtlich.
Fristen beim Widerruf: 14 Tage, und was bei fehlerhafter Belehrung gilt
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ist in den §§ 312 ff. und §§ 355 ff. BGB geregelt. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Entscheidend ist dabei ein Punkt, der in der Praxis häufig übersehen wird: Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Unternehmen Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt die Belehrung ganz oder ist sie fehlerhaft, läuft die Frist nicht einfach normal weiter, sie verlängert sich zu Ihren Gunsten, in der äußersten Grenze auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach dem eigentlichen Fristbeginn. Wer Ihnen also sagt, ein Widerruf sei automatisch verfristet, sollte damit nicht ungeprüft recht behalten. Ich prüfe für Sie, ob die Belehrung, die Sie erhalten haben, den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Nicht jeder Vertrag unterliegt dabei einem Widerrufsrecht: Das Gesetz sieht in § 312g Abs. 2 BGB einen abschließenden Katalog von Ausnahmen vor, etwa bei individuell angefertigten Waren, entsiegelten Hygieneartikeln oder bestimmten Dienstleistungen mit festem Termin. Diese Ausnahmen sind eng auszulegen und greifen bei den typischen Abofallen-Konstellationen in aller Regel gerade nicht. Ob im konkreten Einzelfall tatsächlich eine Ausnahme vorliegt, prüfe ich für Sie.
Woran Sie eine Abofalle erkennen
Nicht jeder unerwünschte Vertrag ist eine „Falle“ im rechtlichen Sinne, aber bestimmte Muster tauchen bei zweifelhaften Vertragsgestaltungen immer wieder auf:
- Versteckte oder erst spät sichtbare Kosten, etwa wenn ein zunächst kostenloses Angebot ohne klaren Hinweis in ein kostenpflichtiges Abonnement übergeht.
- Irreführende Werbung oder Vertragsgestaltung, bei der wesentliche Vertragsbestandteile (Laufzeit, automatische Verlängerung, Preis) klein gedruckt, versteckt oder erst nach Vertragsschluss offengelegt werden.
- Erschwerte Kündigung („Dark Patterns“), etwa wenn der Abschluss eines Vertrags mit einem Klick möglich ist, die Kündigung dagegen nur per Brief, nur über versteckte Menüs oder nur nach mehreren frustrierenden Zwischenschritten funktioniert.
- Automatische Vertragsverlängerung ohne rechtzeitigen, klaren Hinweis, sodass ein eigentlich befristeter Vertrag sich unbemerkt weiterverlängert.
- Druck oder Fristsetzung bei der Vertragsanbahnung, etwa vermeintlich „nur heute gültige“ Angebote, die zu einer schnellen, unüberlegten Entscheidung drängen sollen.
Wenn Ihnen eines oder mehrere dieser Muster bekannt vorkommen, lohnt sich in der Regel eine rechtliche Prüfung, unabhängig davon, ob Sie den Vertrag bereits gekündigt, widerrufen oder noch gar nicht reagiert haben.
Wie ich Sie unterstütze
Mein Vorgehen richtet sich nach dem Stand Ihres Falls:
- Prüfung der Unterlagen. Vertragsbestätigung, Widerrufsbelehrung (sofern vorhanden), Werbung/Angebot beim Vertragsschluss, bisheriger Schriftverkehr und etwaige Mahnungen werden gesichtet, um die Rechtslage einzuschätzen.
- Fristenprüfung. Ich prüfe, ob und bis wann Ihnen noch ein Widerrufsrecht zusteht, insbesondere ob die Frist wegen einer fehlerhaften oder fehlenden Belehrung noch nicht abgelaufen ist.
- Außergerichtliche Geltendmachung. Ich erkläre den Widerruf beziehungsweise die Kündigung gegenüber dem Unternehmen, weise unberechtigte Zahlungsaufforderungen zurück und fordere gegebenenfalls bereits gezahlte Beträge zurück.
- Gerichtliche Durchsetzung. Reagiert das Unternehmen nicht oder hält es unberechtigt an der Forderung fest, vertrete ich Sie auch vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen zum Verbraucherrecht
Ich habe versehentlich ein Abo abgeschlossen, was kann ich tun?
Zunächst kommt es darauf an, ob Ihnen noch ein Widerrufsrecht zusteht und ob die Frist dafür noch läuft. Häufig lohnt sich zusätzlich ein Blick darauf, ob der Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist und ob die Kündigungsmöglichkeiten, die das Unternehmen anbietet, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ich prüfe das für Sie und leite die notwendigen Schritte ein.
Verlängert sich meine Widerrufsfrist, wenn die Belehrung fehlerhaft war?
Ja. Die reguläre Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, sie beginnt aber erst zu laufen, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. War die Belehrung fehlerhaft oder ist sie ganz unterblieben, verlängert sich Ihre Frist entsprechend, maximal bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach dem eigentlichen Fristbeginn. Ob das in Ihrem Fall greift, prüfe ich anhand der Ihnen tatsächlich erteilten Belehrung.
Muss ich trotzdem zahlen, wenn eine Mahnung kommt?
Nicht automatisch. Eine Mahnung oder ein Inkassoschreiben bedeutet nicht, dass die zugrunde liegende Forderung auch tatsächlich berechtigt ist. Ich prüfe, ob der Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist, ob er wirksam widerrufen oder gekündigt wurde und ob die geforderte Summe der Höhe nach überhaupt zutrifft, bevor Sie zahlen.
Was, wenn das Unternehmen im Ausland sitzt?
Auch bei Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland gelten in vielen Fällen die Verbraucherschutzregeln des deutschen beziehungsweise europäischen Rechts, insbesondere wenn sich das Angebot gezielt an deutsche Verbraucher richtet. Die Durchsetzung wird dadurch praktisch oft aufwendiger, ist aber keineswegs aussichtslos. Bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU kann die Rechtsdurchsetzung zusätzlich erschwert sein, das prüfe ich im Einzelfall und bespreche mit Ihnen realistisch, welche Schritte sinnvoll sind.
Was, wenn ich schon bezahlt habe, obwohl ich widerrufen wollte?
Auch bereits gezahlte Beträge können Sie zurückfordern, wenn der Vertrag wirksam widerrufen wurde oder von Anfang an nicht wirksam zustande gekommen ist. Ich prüfe die Rückforderung und mache sie für Sie geltend.
Qualifikationshinweis
Diese Seite wurde von Rechtsanwalt Sebastian Wolf verfasst. Neben dem Verbraucherrecht liegt ein fachlicher Schwerpunkt meiner Kanzlei auf Bau- und Architektenrecht (Spezialisierung, kein geführter Fachanwaltstitel) sowie auf Fahrbahnmarkierung und Verkehrssicherung. Mehr zu meinem Werdegang und meiner praktischen Erfahrung finden Sie auf meiner Vita-Seite.
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