Vertragsgestaltung für Unternehmen: AGB, Verträge und Datenschutz aus einer Hand
Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine saubere Widerrufsbelehrung für den Online-Vertrieb, eine Vergütungsvereinbarung, die zu Ihrem Geschäftsmodell passt, oder ein Kundenvertrag, der auch datenschutzrechtlich hält, was er verspricht: Als kleines oder mittelständisches Unternehmen haben Sie in der Regel keine eigene Rechtsabteilung, die solche Verträge laufend prüft und anpasst. Ich biete Vertragsgestaltung für Unternehmen, die verständlich, praxisnah und auf Ihr konkretes Geschäftsmodell zugeschnitten ist.
Diese Seite richtet sich an Unternehmen. Wenn Sie als Verbraucher Ihr Widerrufsrecht durchsetzen oder eine Abofalle abwehren möchten, finden Sie die passende Leistung unter Verbraucherrecht.
Was die Leistung umfasst
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für B2B und B2C. Ich erstelle oder überarbeite Ihre AGB, egal ob Sie ausschließlich mit anderen Unternehmen oder auch mit Verbrauchern Verträge schließen. Beide Konstellationen unterliegen unterschiedlich strengen gesetzlichen Anforderungen, das berücksichtige ich von Anfang an in der Formulierung.
- Widerrufsbelehrungen, insbesondere bei Fernabsatz und Online-Buchung. Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen online oder lassen Sie Termine mit Vorauszahlung online buchen, brauchen Sie eine rechtssichere Widerrufsbelehrung. Eine fehlerhafte oder fehlende Belehrung kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist für den Kunden gar nicht zu laufen beginnt, mit entsprechendem finanziellen Risiko für Ihr Unternehmen.
- Vergütungsvereinbarungen und Dienstleistungsverträge. Ob Sie Ihre Leistungen nach Stunden, Pauschalen oder in Staffeln abrechnen, eine klar formulierte Vergütungsvereinbarung schützt Sie vor späteren Streitigkeiten über Umfang, Fälligkeit und Höhe der Vergütung.
- Datenschutzrechtliche Absicherung von Verträgen. Verarbeiten Sie im Rahmen Ihrer Dienstleistung personenbezogene Daten Ihrer Kunden, etwa bei Gebäudemanagement- oder anderen laufenden Dienstleistungsverträgen, prüfe ich, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, und erstelle diesen passend zu Ihrem Vertragsverhältnis.
Warum keine Vorlage aus dem Internet
Kostenlose oder günstige AGB-Generatoren und Muster aus dem Internet wirken auf den ersten Blick praktisch, bergen aber zwei Risiken. Erstens enthalten sie häufig Klauseln, die schlicht unwirksam sind, etwa ein vollständiger Gewährleistungsausschluss, ein Aufrechnungsverbot für unbestrittene Forderungen oder eine pauschale Vertragsstrafe. Solche Klauseln fallen bei einer Auseinandersetzung oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ersatzlos weg, im ungünstigsten Fall wird die gesamte Klausel durch die gesetzliche Regelung ersetzt, die für Sie ungünstiger sein kann als eine wirksam formulierte eigene Regelung. Zweitens sind Vorlagen naturgemäß generisch: Sie berücksichtigen weder Ihr konkretes Geschäftsmodell noch Ihre Branche, Ihre Zahlungsabläufe oder die Besonderheiten Ihrer Kundenbeziehung. Eine individuell zugeschnittene Vertragsgrundlage schützt Sie dagegen tatsächlich, weil sie zu dem passt, was Sie wirklich anbieten.
Wie ich Sie unterstütze
Mein Vorgehen richtet sich nach Ihrem Ausgangspunkt:
- Bestandsaufnahme. Ich sichte Ihre bestehenden Verträge oder AGB, sofern vorhanden, und kläre, welche Vertragsarten Sie tatsächlich benötigen.
- Entwurf. Ich erstelle die passenden Vertragsdokumente, abgestimmt auf Ihr Geschäftsmodell, Ihre Zielgruppe (Unternehmen oder Verbraucher) und die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.
- Datenschutzrechtliche Prüfung. Werden im Rahmen Ihrer Verträge personenbezogene Daten verarbeitet, prüfe ich zusätzlich, ob und in welchem Umfang ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich ist, und ergänze diesen.
- Abstimmung und Feinschliff. Ich bespreche den Entwurf mit Ihnen und passe ihn an, bis er zu Ihrem Alltag passt, denn Verträge, die in der Praxis nicht gelebt werden, nützen niemandem.
- Aktualisierung bei Bedarf. Ändert sich Ihr Geschäftsmodell oder die Rechtslage, unterstütze ich Sie auch bei der späteren Anpassung Ihrer Vertragsgrundlagen.
Häufig gestellte Fragen zur Vertragsgestaltung
Was kostet die Erstellung von AGB?
Das hängt vom Umfang und der Komplexität Ihres Geschäftsmodells ab, eine pauschale Zahl gibt es nicht seriös. Ich mache Ihnen nach einem kurzen Gespräch über Ihr Geschäftsmodell ein konkretes Angebot, bevor Sie sich entscheiden.
Muss ich meine AGB regelmäßig aktualisieren?
Ja, sinnvollerweise immer dann, wenn sich Ihr Geschäftsmodell, Ihre Leistungen oder die zugrunde liegende Rechtslage ändern. AGB, die seit Jahren unverändert bestehen, obwohl sich das Geschäft verändert hat, enthalten häufig Lücken oder unwirksame Klauseln, die erst auffallen, wenn es zum Streit kommt.
Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), wenn ich Kundendaten verarbeite?
Das kommt darauf an, ob und wie Sie im Rahmen Ihrer Dienstleistung personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden oder für einen Kunden verarbeiten. Ist das der Fall, schreibt Art. 28 DSGVO einen entsprechenden Vertrag mit bestimmten Mindestinhalten vor. Ich prüfe für Sie, ob diese Konstellation vorliegt und erstelle den passenden AVV.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das hängt vom Umfang ab. Ein überschaubares Vertragswerk kann innerhalb weniger Tage entstehen, bei komplexeren Konstellationen mit mehreren Vertragstypen oder zusätzlichem Datenschutzbezug dauert es entsprechend länger. Nach der Bestandsaufnahme nenne ich Ihnen einen realistischen Zeitrahmen.
Gelten für Verträge mit Verbrauchern andere Regeln als für Verträge zwischen Unternehmen?
Ja, deutlich strengere. Während zwischen Unternehmen mehr Gestaltungsspielraum besteht, unterliegen Klauseln gegenüber Verbrauchern zusätzlichen, teils zwingenden Verboten, die nicht abbedungen werden können. Ich berücksichtige das bereits beim Entwurf, je nachdem, an wen sich Ihr Vertrag richtet.
Qualifikationshinweis
Diese Seite wurde von Rechtsanwalt Sebastian Wolf verfasst. Neben der Vertragsgestaltung für Unternehmen liegt ein fachlicher Schwerpunkt meiner Kanzlei auf Bau- und Architektenrecht (Spezialisierung, kein geführter Fachanwaltstitel) sowie auf Fahrbahnmarkierung und Verkehrssicherung. Mehr zu meinem Werdegang und meiner praktischen Erfahrung finden Sie auf meiner Vita-Seite.
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