Forderungsmanagement: Ihr Geld durchsetzen, außergerichtlich und vor Gericht

Jemand schuldet Ihnen Geld und zahlt trotz Fälligkeit nicht: eine offene Rechnung, ein vereinbarter Kaufpreis, eine Rückzahlung, die längst hätte erfolgen müssen. Ob als Unternehmen oder als Privatperson: Als Forderungsmanagement Anwalt unterstütze ich Sie dabei, berechtigte Zahlungsansprüche durchzusetzen, von der ersten Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Klage und, wenn nötig, der Zwangsvollstreckung.

Was die Leistung umfasst

  • Außergerichtliches Mahnwesen. Ich fordere die Gegenseite schriftlich zur Zahlung auf, setze eine angemessene Frist und mache dabei zugleich Verzugszinsen und, soweit einschlägig, weitere Rechtsverfolgungskosten geltend.
  • Gerichtliches Mahnverfahren. Reagiert der Schuldner nicht, kann ich einen Mahnbescheid beantragen, ein vereinfachtes, vergleichsweise kostengünstiges gerichtliches Verfahren, das ohne mündliche Verhandlung zu einem vollstreckbaren Titel führen kann.
  • Klage. Legt der Schuldner Widerspruch ein oder ist ein Mahnverfahren im Einzelfall nicht der richtige Weg, vertrete ich Sie im ordentlichen Klageverfahren.
  • Zwangsvollstreckung (Ausblick). Liegt ein vollstreckbarer Titel vor und zahlt der Schuldner weiterhin nicht, begleite ich auf Wunsch auch die nächsten Schritte zur Zwangsvollstreckung.

Verzugszinsen und weitere Nebenforderungen

Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs steht Ihnen nach § 288 BGB ein gesetzlicher Anspruch auf Verzugszinsen zu. Der Zinssatz berechnet sich als Zuschlag zum jeweils aktuellen Basiszinssatz und fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob ein Verbraucher am Geschäft beteiligt ist oder nicht: bei reinen Unternehmensgeschäften ist der Zuschlag höher als bei Geschäften mit Verbraucherbeteiligung. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen kommt zusätzlich eine gesetzliche Pauschale hinzu, die auf weitere Rechtsverfolgungskosten angerechnet wird. Ich berechne diese Nebenforderungen für Sie und mache sie zusammen mit der Hauptforderung geltend, statt sie ungenutzt zu lassen.

Abgrenzung zu Inkassobüros

Ein Inkassobüro darf Forderungen außergerichtlich einziehen und den Schuldner anschreiben, sobald es aber zum gerichtlichen Mahnverfahren, zur Klage oder zur Zwangsvollstreckung kommt, ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Der Fall wechselt dann faktisch die zuständige Stelle, mit einem weiteren Übergabepunkt, zusätzlicher Abstimmung und häufig zusätzlichem Zeitverlust. Als Rechtsanwalt begleite ich Ihren Fall dagegen aus einer Hand: von der ersten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Klage und Zwangsvollstreckung, ohne Bruch in der Zuständigkeit und ohne dass Sie Ihren Fall ein zweites Mal einem neuen Ansprechpartner erklären müssen.

Wie ich Sie unterstütze

Mein Vorgehen richtet sich nach dem Stand Ihrer Forderung:

  1. Prüfung der Unterlagen. Vertrag, Rechnung, Zahlungsvereinbarung und bisheriger Schriftverkehr werden gesichtet, um die Forderung, ihre Fälligkeit und die Erfolgsaussichten einzuschätzen.
  2. Außergerichtliche Zahlungsaufforderung. In der Regel setze ich den Schuldner zunächst schriftlich in Verzug, mit klarer Fristsetzung und unter Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen.
  3. Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage. Reagiert der Schuldner nicht oder zahlt er trotz Aufforderung nicht, leite ich je nach Fall das gerichtliche Mahnverfahren ein oder erhebe direkt Klage.
  4. Zwangsvollstreckung. Liegt ein rechtskräftiger Titel vor und bleibt die Zahlung weiterhin aus, bespreche ich mit Ihnen die weiteren Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung.

Häufig gestellte Fragen zum Forderungsmanagement

Ab welchem Betrag lohnt sich anwaltliche Hilfe?
Eine feste Untergrenze gibt es nicht. Entscheidend ist eher das Verhältnis zwischen Forderungshöhe, Aufwand und Erfolgsaussicht. Da im Falle des Obsiegens die unterlegene Partei nach § 91 ZPO grundsätzlich die notwendigen Kosten des Rechtsstreits trägt, lohnt sich die Prüfung häufig auch bei Forderungen, die auf den ersten Blick überschaubar wirken. Ich schätze das im Einzelfall gerne für Sie ein.

Wer trägt die Kosten?
Im gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz aus § 91 Abs. 1 ZPO: Wer den Rechtsstreit verliert, trägt dessen Kosten, einschließlich der notwendigen Kosten der Gegenseite. Obsiegen Sie vollständig, muss der Schuldner also grundsätzlich auch die Kosten des Verfahrens tragen. Ob und in welchem Umfang das im konkreten Fall gilt, hängt vom Ausgang und vom jeweiligen Streitwert ab.

Was ist der Unterschied zum Inkassobüro?
Ein Inkassobüro kann Forderungen außergerichtlich anmahnen, darf Sie aber weder vor Gericht vertreten noch die Zwangsvollstreckung selbst betreiben. Sobald es ernst wird, ist ohnehin ein Rechtsanwalt nötig. Ich begleite Ihren Fall von Anfang an durchgehend, ohne diesen Wechsel der Zuständigkeit.

Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab?
Auf Antrag erlässt das zuständige Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird. Der Schuldner hat ab Zustellung zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Geschieht das nicht, kann ich innerhalb von sechs Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen, der einen eigenständigen, vollstreckbaren Titel darstellt. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Verfahren in ein normales, streitiges Gerichtsverfahren über, in dem sich der Schuldner inhaltlich gegen die Forderung verteidigen kann.

Was passiert, wenn der Schuldner trotz Titel nicht zahlt?
Dann bleibt die Zwangsvollstreckung. Je nach Situation des Schuldners kommen dafür unterschiedliche Wege infrage, etwa die Pfändung von Konten oder Sachwerten. Ich bespreche mit Ihnen, welcher Weg im konkreten Fall sinnvoll ist.

Qualifikationshinweis

Diese Seite wurde von Rechtsanwalt Sebastian Wolf verfasst. Ich begleite Forderungsangelegenheiten für Unternehmen und Privatpersonen durchgehend selbst, von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Mehr zu meinem Werdegang finden Sie auf meiner Vita-Seite.

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